Häufig gestellte Fragen zum Europäischen Jugendkarlspreis

  1. Wir suchen Projekte, die zur Verständigung in Europa und der ganzen Welt beitragen, ein gemeinsames Bewusstsein für die europäische Identität und die europäische Einigung fördern, andere junge Leute in Europa ermutigen, sich für unsere Demokratie zu engagieren, praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäerinnen und Europäer als Gemeinschaft aufzeigen.

    Dein Projekt kann jede beliebige Form haben. Der Schwerpunkt kann beispielsweise auf der Organisation von Jugendveranstaltungen wie Jugendaustauschen, Planspielen, jugendpolitischen Festivals, Ausstellungen, Schulungen oder Online-Projekten liegen. Du kannst bei der Gestaltung deines Projekts kreativ und innovativ sein, solange es die genannten Kriterien erfüllt.

    Für nicht zulässige Projekte siehe Frage Ich bin mir nicht sicher, ob mein Projekt zulässig ist. Wie finde ich das heraus?

  2. Folgende Projekte können nicht mit dem Europäischen Jugendkarlspreis ausgezeichnet werden:

    a) Projekte in der Planungsphase oder in den ersten Phasen der Umsetzung, für die zu Beginn des Bewerbungsverfahrens noch keine Ergebnisse vorliegen,

    b) Projekte, die von Personen vorgeschlagen werden, die für ein EU-Organ oder für die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen arbeiten,

    c) wissenschaftliche Abschlussarbeiten und Veröffentlichungen,

    d) Projekte, die bereits einen Preis erhalten haben, der von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU verliehen wird,

    e) die drei Siegerprojekte des Europäischen Jugendkarlspreises aus vorherigen Jahren,

    f) Aktivitäten, deren Hauptziel es ist, Gewinn zu machen,

    g) Aktivitäten staatlicher Organisationen.

    Wenn auf dich oder dein Projekt mindestens eine dieser Kategorien zutrifft, ist dein Projekt für den Preis nicht zulässig.

  3. Ja. Allgemein ist darauf zu achten, dass das Projekt ausreichend vorangeschritten ist, damit die Jury die Ergebnisse bewerten kann. Wenn etwa das Projekt eben erst ins Leben gerufen wurde oder wenn es sich noch um eine Idee handelt, sollte mit der Einreichung des Projekts bis zum nächsten Jahr gewartet werden.

  4. Nein. Bewerberinnen und Bewerber können so viele Projekte einreichen, wie sie möchten. Allerdings sollte jedes Projekt nur einmal eingereicht werden. Es ist NICHT möglich, ein und dasselbe Projekt in mehreren Ländern einzureichen.

  5. Du kannst dein Projekt über das Online-Bewerbungsformular einreichen.

    Du kannst das Bewerbungsformular in jeder EU-Sprache ausfüllen und Dokumente und Bilder hochladen, die dein Projekt veranschaulichen.

  6. 12. Februar 2024 (23:59:59 Uhr MEZ).

  7. Die Entscheidung darüber muss das Projektteam fällen. Die Bewerbung kann beispielsweise von Teamleiterinnen oder Teamleitern, Programmleiterinnen oder Programmleitern, Kommunikationsbeauftragten oder sogar von einfachen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern eingereicht werden. Wichtig dabei: Um teilnehmen zu können, muss man in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und zwischen 16 und 30 Jahre alt sein.

  8. Das Bewerbungsformular gibt es in allen EU-Amtssprachen.

  9. Wenn dein Projekt nur in einem Mitgliedstaat durchgeführt wird, musst du es in diesem Mitgliedstaat einreichen.

    Bei einem länderübergreifenden Projekt (das in mehr als einem Mitgliedstaat durchgeführt wird oder an dem Personen aus mehreren Mitgliedstaaten beteiligt sind), ist das Projekt in dem Mitgliedstaat einzureichen, der am engsten mit dem Projekt verbunden ist. Diese Entscheidung muss von der Bewerberin oder vom Bewerber getroffen werden.  Bewerberinnen und Bewerber können ihr Projekt jeweils nur in einem Mitgliedstaat einreichen.

  10. Ja. Projekte, die nicht zu den drei Siegerprojekten aus früheren Jahren gehören, können noch einmal eingereicht werden. Da der Preis jährlich verliehen wird, können jedoch Projekte, die bereits im vorigen Jahr die Bedingungen für eine Teilnahme erfüllt haben und bereits vor einem Jahr abgeschlossen wurden, nicht berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Vorjahr ein Projekt eingereicht haben, können sich jedoch im Folgejahr mit einem neuen Projekt bewerben, das im Jahr der Preisverleihung abgeschlossen wurde.

  11. Nein, das ist leider nicht möglich. Wir empfehlen dir, die Bewerbung offline mit den erforderlichen Angaben zu erstellen. Du kannst sie dann in das Online-Bewerbungsformular einfügen.

  12. Ja. Du musst deine Bewerbung in einem Schritt einreichen, da es nicht möglich ist, die Bewerbung zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf zuzugreifen. Wir empfehlen dir, die Bewerbung offline mit den erforderlichen Angaben zu erstellen und sie anschließend in das Online-Bewerbungsformular zu kopieren.

  13. Eine dieser beiden Beschreibungen ist eine kurze Zusammenfassung deines Projekts. Sie sollte auf Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein, damit sich das Sekretariat des Europäischen Karlspreises bei der zukünftigen Kommunikation über dein Projekt darauf beziehen kann.

    Die zweite Beschreibung ist eine ausführliche Projektbeschreibung. Sie kann in einer beliebigen Amtssprache der EU verfasst werden. Auf der Grundlage dieser Beschreibung wird dein Projekt bewertet. Daher sollte sie deutlich machen, wie dein Projekt zur Verständigung in Europa und der ganzen Welt beiträgt, ein gemeinsames Bewusstsein für die europäische Identität und die europäische Einigung fördert, andere junge Leute in Europa ermutigt, sich für unsere Demokratie zu engagieren, und praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäerinnen und Europäer als Gemeinschaft aufzeigt. Die Jury bewertet, wie gut diese Kriterien erfüllt wurden und wie kreativ und innovativ dein Projekt ist.

    In der Langbeschreibung sind folgende Angaben zu machen:

    • Inwiefern erfüllt euer Projekt die Zielsetzung des Preises?
    • Welche Hauptziele und spezifischen Ziele verfolgt ihr mit eurem Projekt, und wie sollen diese Ziele erreicht werden bzw. wie werden diese Ziele erreicht?
    • Wer ist eure Zielgruppe?
    • Welche Ergebnisse wollt ihr mit eurem Projekt erzielen bzw. welche Ergebnisse habt ihr bereits erzielt?
    • Woran kann der Erfolg eures Projekts gemessen werden?
    • Wie viele Personen waren an dem Projekt beteiligt, und wie viele Personen wurden damit erreicht?
       
  14. Die nationalen Jurys, die aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertreterinnen und Vertretern nationaler Jugendorganisationen bestehen, entscheiden innerhalb eines Monats nach Ablauf der Einreichungsfrist über die nationalen Gewinnerprojekte in allen Mitgliedstaaten. Danach werden die Gewinnerinnen und Gewinner kontaktiert und über die nächsten Schritte informiert.

    Anschließend tritt die europäische Jury zusammen, um aus den 27 nationalen Gewinnerprojekten drei europäische Gewinnerprojekte auszuwählen. Die Gewinnerprojekte werden bei der Preisverleihung in Aachen bekannt gegeben.

  15. Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf Landesebene werden von den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten bekannt gegeben. Anschließend erhalten alle Preisträgerinnen und Preisträger auf Landesebene weitere Informationen vom Team des Referats Kontakt zu jungen Menschen.

    Pro Projekt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter zur Aachener Gewinnerwoche eingeladen, wo die Vertreterinnen und Vertreter sich untereinander sowie mit früheren Preisträgerinnen und Preisträgern treffen können. Die Kosten für die Teilnahme an dieser Veranstaltung werden vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen getragen. Alle Projektvertreterinnen und -vertreter erhalten auch eine Urkunde der Präsidentin des Europäischen Parlaments und des Vorsitzenden der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen.

    Alle Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf Landesebene werden dazu eingeladen, mit dem Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen in Kontakt zu bleiben. Zudem werden sie gegebenenfalls zu künftigen Jugendevents eingeladen.

  16. Aus den 27 Preisträgerinnen bzw. Preisträgern auf Landesebene wählt die europäische Jury drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene aus. Diese drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene werden im Rahmen der Preisverleihung in Aachen bekannt gegeben, zu der alle Preisträgerinnen und Preisträger auf Landesebene eingeladen werden.

    Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene erhalten folgende Preise:
    • 7 500 EUR für die/den Erst-, 5 000 EUR für die/den Zweit- und 2 500 EUR für die/den Drittplatzierte(n).
    • Teil des Preises ist es zudem, dass die drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene zu einem Besuch ins Europäische Parlament (nach Brüssel oder Straßburg) eingeladen werden, um dort ihre Projekte vorzustellen.
    • Die drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene erhalten außerdem die Möglichkeit, am Schuman-Praktikumsprogramm des Europäischen Parlaments teilzunehmen. Weitere Informationen findet ihr hier: Bedingungen für die Teilnahme am Schuman-Praktikumsprogramm für die Preisträgerinnen bzw. Preisträger auf europäischer Ebene

  17. Jeweils ein Vertreter der drei Gewinnerprojekte auf europäischer Ebene wird die Möglichkeit erhalten, ein Schuman-Praktikum beim Europäischen Parlament zu absolvieren. Die Person, die das Praktikum absolvieren möchte, sollte Teil des Kernteams des Gewinnerprojekts sein und alle Zulassungskriterien für das Praktikum erfüllen. Das Praktikum kann innerhalb der zwölf auf die Preisverleihung folgenden Monate entweder zum 1. Oktober oder zum 1. März angetreten werden. Weitere Einzelheiten zu der Möglichkeit, dieses Praktikum zu absolvieren, werden den Vertretern der Gewinnerprojekte auf Landesebene vor der Preisverleihung direkt mitgeteilt.

  18. Schick deine Fragen zum Bewerbungsverfahren auf Englisch, Französisch oder Deutsch per E-Mail an youth@ep.europa.eu(Datenschutzbestimmungen)

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