Wie kann ich mich bewerben?

Erfahrt mehr über die Gewinner des Jugendkarlspreises 2024 auf Landesebene.

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Wie kann ich mich bewerben?

Wohnst du in der EU, bist du zwischen 16 und 30 und arbeitest an einem europäischen Projekt? Dann mach mit beim Wettbewerb um den Europäischen Jugendkarlspreis!Bewirb dich mit deinem Projekt, gewinne bis zu 7 500 Euro und erhalte die Hilfe, die du brauchst, um weiterzukommen. Jedes Jahr verleihen das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen den Europäischen Jugendkarlspreis an inspirierende Projekte junger Leute aus der EU, die zur Veränderung Europas beitragen.

Kalender für 2024

  • 18. Januar 2024: Start des Wettbewerbs
  • 12. Februar 2024: Frist für die Einreichung der Projekte
  • 20. März 2024: Bekanntgabe der nationalen Gewinnerinnen und Gewinner
  • 7. Mai 2024: Preisverleihung in Aachen

Die Teilnahmebedingungen

Lies vor deiner Bewerbung die Teilnahmebedingungen für den Europäischen Jugendkarlspreis vollständig durch. Projekte, die die in den Teilnahmebedingungen genannten Kriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

1. Mit dem Projekt müssen in folgenden Bereichen Erfolge erzielt worden sein:

  • Förderung von Zusammenarbeit und Verständigung in Europa und der ganzen Welt auf der Grundlage demokratischer Werte (z. B. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte);
  • Förderung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität und Einigung;
  • Ermutigung anderer junger Leute in Europa, sich für unsere Demokratie zu engagieren;
  • Aufzeigen praktischer Beispiele für das Zusammenleben der Europäerinnen und Europäer als Gemeinschaft.

2. Die Projekte müssen von jungen Leuten eingereicht worden sein, die zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten wohnen und zwischen 16 und 30 Jahre alt sind.

Lass dich von früheren Preisträgerinnen und Preisträgern und ihren Projekten inspirieren.

Auswahlkriterien

Die Projekte werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wie gut wurden die Zielsetzungen des Preises erreicht;
  • Kreativität und Originalität des Projekts, einschließlich innovativer Initiativen;
  • Vorrang haben Projekte mit länderübergreifendem Charakter (an denen junge Leute aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind).

Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten. Zuerst entscheidet die nationale Jury jedes Mitgliedstaats über das beste nationale Projekt. Anschließend wählt die europäische Jury aus den 27 nationalen Gewinnerprojekten drei europäische Gewinnerprojekte.

Die jährlich neu besetzte nationale Jury jedes Mitgliedstaats besteht aus zwei Mitgliedern des Europäischen Parlaments und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Jugend. Mehr Informationen über das nationale Auswahlverfahren in deinem Mitgliedstaat findest du beim Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in deinem Land.

Die europäische Jury, die die drei europäischen Preisträgerinnen und Preisträger auswählt, besteht aus:

  • der Präsidentin des Europäischen Parlaments;
  • zwei Mitgliedern des Europäischen Parlaments;
  • drei Vertreterinnen oder Vertretern der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen;
  • zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Jugend (darunter ehemalige Preisträgerinnen oder Preisträger).

Die Entscheidung der europäischen Jury ist endgültig.

Der Preis

  1. Die drei Siegerprojekte auf europäischer Ebene erhalten folgende Preise: Das beste Projekt erhält 7 500 Euro, der zweite Preis ist mit 5 000 Euro und der dritte Preis mit 2 500 Euro dotiert.
  2. Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen nationalen Gewinnerprojekte sind zur Preisverleihung des Jugendkarlspreises nach Aachen eingeladen.
  3. Im Rahmen des Preises werden die Preisträgerinnen und Preisträger auf europäischer Ebene zu einem Besuch beim Europäischen Parlament (in Brüssel oder Straßburg) eingeladen.
  4. Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der drei Gewinnerprojekte auf europäischer Ebene wird die Möglichkeit erhalten, ein Schuman-Praktikum beim Europäischen Parlament zu absolvieren. Die Person, die das Praktikum absolvieren möchte, sollte Teil des Kernteams des Gewinnerprojekts sein und alle Zulassungskriterien für das Praktikum erfüllen. Das Praktikum kann innerhalb der zwölf auf die Preisverleihung folgenden Monate entweder zum 1. Oktober oder zum 1. März angetreten werden. Weitere Einzelheiten zu der Möglichkeit, dieses Praktikum zu absolvieren, werden den Vertreterinnen und Vertretern der Gewinnerprojekte auf Landesebene vor der Preisverleihung direkt mitgeteilt.

Wenn du Fragen hast, wende dich an uns unter youth@europarl.europa.eu.  (Datenschutzbestimmungen)

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