Häufig gestellte Fragen zu Euroscola

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  1. Gemäß den Bestimmungen zu Euroscola können alle Sekundarschulen in der Europäischen Union oder in Bewerberländern bzw. ehemaligen Mitgliedstaaten an dem Programm teilnehmen. Die Teilnehmenden sollten zum Zeitpunkt des Besuchs mindestens 14 Jahre alt sein. 

  2. Das Euroscola-Team (Teil des Referats Kontakt zu Besuchern und den Bürgern, Generaldirektion Kommunikation) ist für die Organisation der Euroscola-Veranstaltungen zuständig, nachdem die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten die Klassen ausgewählt haben. Die Lehrkräfte, die die Klassen zur Euroscola-Veranstaltung begleiten, treffen sich zur Vorbereitung und haben die Möglichkeit, sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern auszutauschen.

  3. Das Auswahlverfahren wird von den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in dem betreffenden Land durchgeführt. Für weitere Informationen wendet euch bitte an eure Verbindungsbüros. Das Europäische Parlament unterhält Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich. Weitere Informationen findet ihr unter diesem Link. Schulen aus Bewerberländern wenden sich bitte an das Euroscola-Team

  4. Den geltenden Regeln zufolge müssen die Teilnehmenden in einem Mitgliedstaat, Bewerberland oder ehemaligen Mitgliedstaat ansässig sein. Drittstaatsangehörige, die das vorstehende Kriterium des Wohnsitzes erfüllen, können ebenfalls teilnehmen. 

  5. Das Euroscola-Team wird sich mit der Kontaktperson jeder ausgewählten Schule bzw. Klasse in Verbindung setzen, um das Anmeldeverfahren zu erläutern.  

  6. Der geschätzte finanzielle Höchstbeitrag des Parlaments ist in dem Einladungsschreiben an die Leitung der Teilnehmergruppe angegeben. Den Bestimmungen zufolge darf eine Gruppe, die einen finanziellen Beitrag vom Parlament erhält, aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern mit einer begleitenden Lehrkraft bzw. erwachsenen Begleitperson und aus höchstens 24 Schülerinnen und Schülern mit zwei begleitenden Lehrkräften bzw. erwachsenen Begleitpersonen bestehen. 

    Bei weniger als 20 Schülerinnen und Schülern kann nur eine begleitende Lehrkraft bzw. eine erwachsene Begleitperson den finanziellen Beitrag vom Parlament erhalten. Weitere Lehrkräfte sind als Gäste willkommen, erhalten jedoch nicht diesen Beitrag. In Ausnahmefällen können zwei begleitende Lehrkräfte bzw. erwachsene Begleitpersonen für Gruppen bestehend aus mindestens 15 Schülerinnen und Schülern finanzielle Unterstützung erhalten, wenn das EPLO oder die Gruppe ausführliche Nachweise vorlegen (z. B. wenn die Gruppe aus mindestens 15 Schülerinnen und Schülern von zwei verschiedenen Schulen besteht, kann jeweils eine begleitende Lehrkraft pro Schule finanziell unterstützt werden). 

    Das Parlament zahlt keinen finanziellen Beitrag, wenn die Gruppe, die an der Veranstaltung teilnimmt, aus weniger als zehn Teilnehmenden besteht.
     

  7. Das Parlament unterstützt die teilnehmenden Schulen mit einem finanziellen Zuschuss zu den Reisekosten und zur Unterbringung. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab. Möglicherweise reicht der Betrag nicht aus, um alle Kosten abzudecken. Für die Organisation der Anreise sind die Schulen selbst verantwortlich. Die Einzelheiten und das Vorgehen in Bezug auf den finanziellen Beitrag werden vom Euroscola-Team übermittelt, sobald die Schule von den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments ausgewählt wurde.

  8. Bis spätestens 15 Tage vor der Veranstaltung muss die designierte Gruppenleitung drei Formulare an die E-Mail-Adresse von Euroscola schicken:

    1) Liste der teilnehmenden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler (mit Geburtsdatum)
    2) Finanzformular 1 (unterzeichnet, datiert und mit dem offiziellen Schulstempel versehen)
    3) einen aktuellen Bankauszug zur Bestätigung der Angaben im Finanzformular 1

    Falls möglich, sollte die Gruppenleitung außerdem die ordnungsgemäß unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung beifügen.

  9. Nachdem eine Schule erfolgreich eine Klasse zu einer Euroscola-Veranstaltung angemeldet hat, müssen sich alle Teilnehmenden (Schülerinnen und Schüler sowie erwachsene Begleitpersonen) bei EUSurvey anmelden. Teilnehmende an Veranstaltungen vor Ort werden gebeten, zur Akkreditierung die folgenden Informationen bereitzustellen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokuments und Nummer des Ausweisdokuments. Außerdem müssen sie ein „Formular für die Freigabe von Bildmaterial“ ausfüllen. Dieses ist von den teilnehmenden Personen selbst auszufüllen, wenn sie volljährig sind, oder von ihren Eltern, falls es sich um Minderjährige handelt. Teilnehmende, die nicht in Film- oder Fotoaufnahmen einwilligen, indem sie dieses Dokument ausfüllen, kommen am Veranstaltungstag in einen „filmfreien Bereich“. Personen, die an einer Online-Veranstaltung teilnehmen, müssen ebenfalls das Anmeldeformular für EUSurvey ausfüllen. Die dort bereitzustellenden Informationen weichen etwas von dem Formular für Veranstaltungen vor Ort ab.

  10. Die Teilnehmenden können sich in französischer, englischer, deutscher, italienischer oder spanischer Sprache zu Wort melden und Beiträge auf Französisch, Deutsch und Englisch anhören. Die Teilnehmenden sollten während der Veranstaltung verschiedene Sprachen sprechen, können jedoch selbstverständlich die Sprache wählen, mit der sie sich am wohlsten fühlen. 

  11. Die Teilnehmenden haben ab 8.00 Uhr morgens über den Eingang des Louise-Weiss-Gebäudes Zugang zu den Räumlichkeiten. Das Programm beginnt um 10.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler treffen je nach Programm einen Vizepräsidenten bzw. ein Mitglied des Europäischen Parlaments sowie einen Sachverständigen. Am Nachmittag wird vorrangig die Arbeit eines Mitglieds des Europäischen Parlaments nachgestellt. 

  12. Das Parlament kann nur Gruppen, die tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen, finanziell unterstützen. Daher wird Gruppen dringend empfohlen, flexible Reisevorkehrungen zu treffen, bei denen eine kostenlose Stornierung möglich ist. 

  13. Nein. Der finanzielle Beitrag kann nur auf das Bankkonto, das auf den Namen der eingeladenen Gruppe lautet, oder, falls die Gruppe auf ihren Namen lautendes Konto hat, auf ein Bankkonto der Gruppenleitung gezahlt werden. Darf eine teilnehmende Schule aufgrund nationaler rechtlicher Beschränkungen kein auf ihren Namen lautendes Bankkonto haben, so muss sie dem Euroscola-Team diese Beschränkungen rechtzeitig im Voraus erläutern. In entsprechend begründeten Fällen sollte die Gruppe im Namen der Stelle, die ihre Finanzen verwaltet und ein Bankkonto hat, auf das der finanzielle Beitrag des Parlaments gezahlt werden kann, ihr Interesse bekunden (und das Einladungsschreiben erhalten). Die Finanzformulare sollten ebenfalls entsprechend ausgefüllt werden. 

  14. Schülerinnen und Schüler, begleitende Lehrkräfte und akkreditierte Journalistinnen und Journalisten erhalten denselben Betrag für jede Person, die an einer Euroscola-Veranstaltung teilnimmt. Zuschüsse aus anderen Quellen, damit die Gruppe an Euroscola teilnehmen kann, müssen dem Euroscola-Team gemeldet werden und können von dem vom Parlament zu zahlenden Betrag abgezogen werden. 

    Die eingeladenen Teilnehmenden erhalten folgende Beträge pro Person: 
    – einen Zuschuss zu den Reisekosten, berechnet anhand der Entfernung zwischen dem Abreiseort der Gruppe und Straßburg 
    – 66 EUR für Hotelkosten, allerdings nur, wenn die Gruppe zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung über Nacht bleibt 
    – 44 EUR für Lebensmittel und sonstige kleinere Ausgaben 
     

  15. Ja, zusammen mit Finanzformular 2 müssen Kopien eingereicht werden, die die in dem Formular angegebenen Kosten belegen. Die Originale sollten drei Jahre lang aufbewahrt werden. 

  16. Der Beitrag des Parlaments zur Unterkunft ist ein Festbetrag (66 EUR) und unabhängig von der Anzahl der Nächte, die die Gruppe für die Zwecke der Teilnahme an Euroscola in einem Hotel verbringt. Allerdings wird er nicht gezahlt, wenn die Gruppe nicht über Nacht bleibt, weil sie beispielsweise aus einem Gebiet in der Nähe von Straßburg kommt. Wenn die Gruppenleitung die tatsächlich angefallenen Kosten im Finanzformular 2 angibt, kann sie die Unterkunftskosten angeben, die für die Teilnahme an Euroscola unbedingt erforderlich waren. Dabei müssen die von der Gruppe nach Straßburg zurückgelegte Strecke und die Reisevorkehrungen berücksichtigt werden. Allgemein wird die Unterbringung für höchstens zwei Nächte akzeptiert. 

  17. Falls die Kosten einen angemessenen Betrag übersteigen (höchstens 100 EUR pro Person und Nacht), wird das Finanzdossier je nach Einzelfall beurteilt. Eventuell sind weitere Nachweise bzw. Begründungen erforderlich. 

  18. In den vom Präsidium des Parlaments angenommenen geltenden Bestimmungen ist ausführlich dargelegt, wie das Parlament den finanziellen Beitrag berechnet und auszahlt. Dieser ist nicht dafür vorgesehen, alle Ausgaben vollständig zu decken, und hängt nicht von den tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung ab. Das Parlament ist sich zwar voll und ganz der Schwierigkeiten bewusst, die häufig auftreten, wenn es darum geht, die für die Reise benötigten Finanzmittel aufzubringen. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für teilnehmende Gruppen ist jedoch nicht möglich. 

  19. Bei Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannten Behinderung sehen die Bestimmungen die Möglichkeit vor, die Zahl der erwachsenen Begleitpersonen der Gruppe, die finanziell unterstützt werden, über die Obergrenze von zwei Begleitpersonen, die normalerweise zulässig sind, hinaus zu erhöhen. Dafür müssen das EPLO und die Gruppenleitung das Euroscola-Team rechtzeitig informieren, damit die zusätzliche erwachsene Person bei der Bestätigung der Teilnahme der Gruppe an der Veranstaltung berücksichtigt werden kann. Die Gruppenleitung muss spätestens 15 Tage vor der Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen, d. h. Nachweis der Behinderung und eine Erklärung zu den übermittelten Informationen, einreichen. 

    Alternativ dazu sehen die Bestimmungen die Zahlung eines zusätzlichen finanziellen Beitrags für Besucherinnen und Besucher mit einer anerkannten Behinderung unter zwei Bedingungen vor:
    1) Sie werden von einem Gebärdensprachdolmetscher begleitet, oder sie sitzen im Rollstuhl und benötigen besondere Unterstützung, oder sie sind auf besondere (verhältnismäßige) Vorkehrungen angewiesen, damit sie komfortabel reisen können, und
    2) der finanzielle Standardbetrag, der der Gruppe gezahlt wird, genügt nicht, um die Zusatzkosten zu decken, die aufgrund der Teilnahme einer Besucherin oder eines Besuchers, auf die bzw. den eine der drei genannten Optionen zutrifft, anfallen.

    Die Gruppenleitung muss etwaige Zusatzkosten für Teilnehmende mit einer anerkannten Behinderung in Finanzformular 2 angeben, das nach der Veranstaltung nebst den erforderlichen Unterlagen, d. h. Nachweis der Behinderung und eine Erklärung zu den übermittelten Informationen, eingereicht werden muss. Ein etwaiger zusätzlicher finanzieller Beitrag, den förderfähige Besucherinnen und Besucher erhalten, darf nicht höher sein als der normale finanzielle Beitrag, den sie für die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten. 
     

  20. Den geltenden Bestimmungen zufolge darf das Parlament seinen Beitrag nicht aufteilen. Es kann nur eine Zahlung auf das entsprechend den vorstehenden Erläuterungen angegebene Konto geleistet werden. Wenn es sich um eine einzige Gruppe handelt, muss die Gruppe eine Lösung finden, wie sie den Beitrag des Parlaments nach seiner Zahlung verwaltet. Reisen die Gruppenmitglieder nicht vom selben Abreiseort aus nach Straßburg, so wird der finanzielle Beitrag zu den Fahrtkosten anhand der durchschnittlichen Entfernung zwischen Straßburg und dem Wohnsitz aller finanziell unterstützten Teilnehmenden in der Gruppe berechnet.

  21. Der finanzielle Beitrag des Parlaments zur Teilnahme der Gruppe an Euroscola wird per Banküberweisung in zwei Raten gezahlt. Insgesamt 70 % werden innerhalb weniger Tage nach dem Besuch gezahlt, wenn die Gruppenleitung alle erforderlichen Informationen gemäß dem Einladungsschreiben übermittelt hat. An welchem Tag der Betrag auf dem angegebenen Bankkonto der Gruppe aufgeführt wird, hängt davon ab, wie schnell die Bank die Überweisung bearbeitet. Der Rest wird nach Erhalt von Finanzformular 2 und Rechnungsbelegen, ordnungsgemäß von der Gruppe ausgefüllt und übermittelt, gezahlt. In diesem Finanzformular gibt die Gruppenleitung die tatsächlich für die Teilnahme der Gruppe an Euroscola angefallenen Kosten sowie etwaige weitere finanzielle Beiträge an, die die Gruppe zu diesem Zweck erhalten hat. 

  22. Die regionale Euroscola ist eine deutsch-französische Fassung von Euroscola, an der Schulgruppen aus dem Elsass (Frankreich) und aus Baden-Württemberg (Deutschland) teilnehmen. Diese Veranstaltung ist das Ergebnis der gemeinsamen Absichtserklärung, die das Parlament und die zuständigen Behörden beiderseits der Grenze unterzeichnet haben. Sie findet einmal jährlich statt. Eine Gruppe, die aus einer Entfernung von über 100 km anreist, kann einen finanziellen Beitrag zu den Unterkunftskosten erhalten. Die Tagegelder werden nicht für Gruppen berechnet, deren Reisestrecke weniger als 10 km beträgt. 

  23. Einige Tage vor der Veranstaltung sollte die Gruppenleitung dem Euroscola-Team per E-Mail mitteilen, dass einige Teilnehmende bestimmte Ernährungseinschränkungen einhalten müssen. Besonders wichtig ist dies bei Lebensmittelallergien bzw.  unverträglichkeiten. 

    Beim Frühstück und Mittagessen werden bei Euroscola auch glutenfreie, vegane und vegetarische Alternativen angeboten.
     

  24. Nur die Gruppenleitung muss an dem technischen Test teilnehmen. 

  25. Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist bei Online-Veranstaltungen weder nach oben noch nach unten beschränkt.

  26. Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist bei Online-Veranstaltungen weder nach oben noch nach unten beschränkt.