Häufig gestellte Fragen zu Euroscola

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  1. Alle Schulen der Europäischen Union bzw. aus einem Bewerberland oder einem ehemaligen Mitgliedstaat können an dem Programm teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler sollten zum Zeitpunkt des Besuchs mindestens 14 Jahre alt und an einer weiterführenden Lehranstalt eingeschrieben sein.

  2. Das Euroscola-Team (Teil des Referats Kontakt zu Besuchern und den Bürgern, Generaldirektion Kommunikation) ist für die Organisation der Euroscola-Veranstaltungen zuständig, nachdem die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten die Klassen ausgewählt haben. Die Lehrkräfte, die die Klassen zur Euroscola-Veranstaltung begleiten, treffen sich zur Vorbereitung und haben die Möglichkeit, sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern auszutauschen.

  3. Das Auswahlverfahren wird von den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in dem betreffenden Land durchgeführt. Für weitere Informationen wendet euch bitte an eure Verbindungsbüros. Das Europäische Parlament unterhält Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich. Weitere Informationen findet ihr unter diesem Link. Schulen aus Bewerberländern wenden sich bitte an das Euroscola-Team

  4. Das Euroscola-Team wird sich mit der Kontaktperson jeder ausgewählten Schule bzw. Klasse in Verbindung setzen, um das Anmeldeverfahren zu erläutern.  

  5. Das Parlament unterstützt die teilnehmenden Schulen mit einem finanziellen Zuschuss zu den Reisekosten und zur Unterbringung. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab. Möglicherweise reicht der Betrag nicht aus, um alle Kosten abzudecken. Für die Organisation der Anreise sind die Schulen selbst verantwortlich. Die Einzelheiten und das Vorgehen in Bezug auf den finanziellen Beitrag werden vom Euroscola-Team übermittelt, sobald die Schule von den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments ausgewählt wurde.

  6. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich in französischer, deutscher, italienischer, spanischer und englischer Sprache zu Wort melden und Beiträge auf Französisch, Deutsch und Englisch anhören. Wir laden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, während des Programms in verschiedenen Sprachen zu sprechen. Selbstverständlich können sie in der Sprache das Wort ergreifen, in der sie sich am wohlsten fühlen. 

  7. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ab 8.15 Uhr Zugang zu den Räumlichkeiten im Louise Weiss-Gebäude (Allée du Printemps, 67070 Straßburg). Das Programm beginnt um 10.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler werden mit einem Mitglied des Europäischen Parlaments sowie mit einer bzw. einem Sachverständigen – auf dem jeweiligen Gebiet je nach Tagesprogramm – in einen Dialog treten. Die Vormittagssitzung wird in einem Hybridformat abgehalten, das sowohl den Teilnehmenden vor Ort als auch Online-Teilnehmenden offensteht. Das Nachmittagsprogramm, das nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort angeboten wird, beinhaltet die Simulation der Arbeit eines Mitglieds des Europäischen Parlaments. 

  8. Den geltenden Regeln zufolge müssen die Teilnehmenden in einem Mitgliedstaat, Bewerberland oder ehemaligen Mitgliedstaat ansässig sein. Drittstaatsangehörige, die das vorstehende Kriterium des Wohnsitzes erfüllen, können ebenfalls teilnehmen. 

  9. Pro Schule bzw. nationaler Gruppe ist eine lokale Journalistin bzw. ein lokaler Journalist berechtigt, an einer Sitzung teilzunehmen. Bitte senden Sie für weitere Informationen eine E-Mail an das Euroscola-Team.