Finanzierung

Du suchst einen Zuschuss für die Entwicklung deines Projekts oder die Teilnahme an unseren Veranstaltungen? Schau dir die Auswahl des Europäischen Parlaments an und beginne mit der Planung deines nächsten europäischen Abenteuers!

  1. * Wie kann ich mich bewerben?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du finanzielle Unterstützung für die Teilnahme am EYE bekommen kannst.

    • Jugendgruppen oder Jugendorganisationen können sich dafür bewerben, beim EYE eine Aktivität zu organisieren. Wird ein Vorschlag angenommen, dann werden die Kosten für Reise und Unterkunft teilweise übernommen. Für das EYE2025 veröffentlichen das Europäische Parlament und das Europäische Jugendforum im September 2024 zwei Ausschreibungen. Weitere Informationen findest du auf der EYE-Website.
    • Wenn du einer Gruppe oder Organisation angehörst, die Menschen mit Behinderungen, aus abgelegenen bzw. ländlichen Gebieten oder aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen vertritt, dann kannst du finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Veranstaltung beantragen. Das Europäische Parlament veröffentlicht im November 2024 eine entsprechende Ausschreibung für das EYE2025. Weitere Informationen findest du auf der EYE-Website.
    • Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Einzelpersonen müssen allerdings die Kosten für ihre Anreise und die Unterkunft in Straßburg selbst tragen. Die Anmeldung ist ab Februar 2025 möglich.

    * Häufigkeit?: Einmal alle zwei Jahre.
    * Förderung?: Je nach Ausschreibung unterschiedlich.
    * Voraussetzungen?: Die Kriterien sind je nach Ausschreibung unterschiedlich.

     

  2. Wie kann ich mich bewerben?
    • Um an Euroscola teilzunehmen, müsst ihr an einem Auswahlverfahren teilnehmen, das in verschiedenen EU-Ländern zu unterschiedlichen Zeiten stattfindet. Wenn eure Gruppe erfolgreich ist, habt ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Euroscola-Veranstaltung in Straßburg.
    • Das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments (EPLO) in eurem Land wird euch über die Wettbewerbsregeln informieren, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind. Wenn ihr aus einem Kandidatenland kommen, wendet euch bitte direkt an uns.


    Förderung:

    Schülerinnen und Schüler, begleitende Lehrkräfte und akkreditierte Journalistinnen und Journalisten erhalten denselben Betrag für jede Person, die an einer Euroscola-Veranstaltung teilnimmt. Zuschüsse aus anderen Quellen, damit die Gruppe an Euroscola teilnehmen kann, müssen dem Euroscola-Team gemeldet werden und können von dem vom Parlament zu zahlenden Betrag abgezogen werden.

    Die eingeladenen Teilnehmenden erhalten folgende Beträge pro Person:

    – einen Zuschuss zu den Reisekosten, berechnet anhand der Entfernung zwischen dem Abreiseort der Gruppe und Straßburg

    – 66 EUR für Hotelkosten, allerdings nur, wenn die Gruppe zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung über Nacht bleibt

    – 44 EUR für Lebensmittel und sonstige kleinere Ausgaben


    Bin ich förderfähig? Gefördert werden können Gruppen von bis zu 24 Schülern + 2 Lehrende pro Land (mit Ausnahme von Schülern mit Behinderungen, die mit einer Begleitperson kommen können, die ebenfalls gefördert wird).

  3. Wie kann ich mich bewerben?
    • Das Europäische Parlament veröffentlicht alle zwei Jahre eine Ausschreibung für Zuschüsse für junge Menschen, bei der Jugend- und Zivilgesellschaftsorganisationen Kommunikationsprojekte einreichen können, die dann geprüft werden. Die Themen und Prioritäten werden für jede Ausschreibung festgelegt, richten sich aber im Allgemeinen nach den Kommunikationsprioritäten des Europäischen Parlaments, wie z. B.: Konferenz zur Zukunft Europas, Europawahlen, usw.
    Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird hier veröffentlicht - https://www.europarl.europa.eu/contracts-and-grants/en/grants/media-and-events

    Häufigkeit: Einmal alle zwei Jahre. Vor den Europawahlen können besondere Ausschreibungen veröffentlicht werden.
    Förderung: Jede Jugendorganisation schätzt das Gesamtbudget für das vorgeschlagene Projekt. Ein Teil davon wird vom Europäischen Parlament finanziert. Der Bewertungsausschuss, der sich aus Mitarbeitenden des Parlaments zusammensetzt, entscheidet, ob und wie viel Geld dem Antragsteller gewährt wird.
    Bin ich förderfähig? Die Projekte mit der höchsten Bewertung werden ausgewählt. Dabei werden die geografische Ausgewogenheit und die Ausgewogenheit der Einreichungen von nationalen/lokalen und gesamteuropäischen Organisationen berücksichtigt.

  4. Wie kann ich mich bewerben?
    Um am Jugendkarlspreis teilnehmen zu können, musst du:
    • Ein europäisches Projekt haben, mit dem du dich bewerben möchtest;
    • Zwischen 16 und 30 Jahre alt sein;
    • in einem Mitgliedstaat der EU wohnhaft sein.
     Projekte können von Einzelpersonen, im Namen einer Organisation oder einer Gruppe von jungen Menschen eingereicht werden. Die erste Runde besteht aus einer nationalen Auswahl, gefolgt von einer zweiten Runde, in der die Gewinnerprojekte aus jedem Mitgliedstaat gegeneinander antreten. Die drei Finalist*innen werden dann zur Preisverleihung in Aachen eingeladen, wo die/der Gewinner*in bekannt gegeben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jugendkarlspreises.

    Häufigkeit: Einmal im Jahr.
    Förderung: 1. Preis: 7500 €. 2. Preis: 5000 €. 3. Preis: 2500 €. Die drei Finalist*innen werden zur Preisverleihung in Aachen sowie zum Europäischen Parlament in Brüssel oder Straßburg eingeladen.
    Bin ich förderfähig? Jedes Projekt, das die Zusammenarbeit und Verständigung innerhalb Europas und auf internationaler Ebene fördert und von Personen zwischen 16 und 30 Jahren aus einem EU-Mitgliedstaat organisiert wird, kann eingereicht werden.

     

  5. * Wie kann ich mich bewerben? Das Europäische Parlament veröffentlicht alle zwei Jahre Ausschreibungen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, indem sie einen Vorschlag dazu einreichen, wie sie eine EYE-Veranstaltung in ihrer Stadt organisieren würden. Die zwei Organisationen mit den besten Vorschlägen organisieren an einem Wochenende zwei EYE-Veranstaltungen in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Projekte über Ländergrenzen hinweg sind willkommen. 
    Die Ausschreibungen findest du hier: https://www.europarl.europa.eu/contracts-and-grants/de/grants/media-and-events

    * Turnus? Das EYE findet alle zwei Jahre statt.


    * Fördergelder und Auswahlkriterien? Für beide Projekte stehen insgesamt 220 000 EUR zur Verfügung. Jedes Projekt kann mit bis zu 110 000 EUR gefördert werden. Das bedeutet aber nicht, dass man genau diesen Betrag beantragen muss. Zuerst wird geprüft, ob ein Vorschlag die formalen Voraussetzungen erfüllt – also ob er zulässig und förderfähig ist. Dann prüft ein Bewertungsausschuss die in Frage kommenden Vorschläge. Er bewertet sie nach ihrer Durchführbarkeit und anderen Auswahlkriterien und erstellt eine Rangliste.

    * Erfülle ich die Voraussetzungen? Gefördert werden nur Projekte einzelner Begünstigter. 
    Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Bewerber nachweisen können, dass sie in eine der folgenden vier Kategorien fallen: Sie können eine gemeinnützige Organisation sein, eine juristische Person des Privatrechts, die mindestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Bewerbung als Rechtsträger gegründet wurde und als solcher eingetragen ist, 
    eine juristische Person mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten oder eine juristische Person ohne politische Zugehörigkeit.

    Mehr über EYE-Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten